
Diese Führerscheinklassen bilden wir aus:
Hier findest du einen Überblick über alle von uns angebotenen Führerscheinklassen.

Pkw Führerscheinklassen
Klasse B
- Ab 16,5 Jahre
- Für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2, A
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut ist
Mitführen von Anhängern im Führerschein Klasse B:
Alle Anhänger bis 750 kg zGM
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3500 kg begrenzt
Klasse BF17/B
- Anmeldung ab 16 Jahren und 6 Monaten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (zgM)
- Klassen AM und L inbegriffen
- Begleitendes Fahren mit Begleitperson(en)
Klasse BE
- Fahrzeugkombinationen, die aus dem Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM des Anhängers von mehr als 750kg und nicht mehr als 3500kg
Klasse B96
- Kfz der Klasse B mit Anhänger
- Zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750kg
- Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
- Eintragung mit Schlüsselzahl 96
- besondere Schulung erforderlich aber keine Prüfung
Klasse B197
Hier kann die Ausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe kombiniert werden. Die praktische Prüfung findet mit einem Automatikgetriebe statt. Mindestens 10 Schaltstunden notwendig mit Schaltkompetenz nachzuweisen.

Motorrad-Führerscheinklassen
Bitte bei den Motorradklassen beachten:
Bei unserer Ausbildung legen wir großen Wert auf Sicherheit. Das Tragen von Schutzausrüstung bei der A-Ausbildung ist vorgeschrieben.
Jeder Bewerber der 2 Rad-Klassen sollte sich vor der Ausbildung die Schutzkleidung beschaffen.
Helm, Motorradjacke mit Rückenprotektoren, Handschuhe, Motorradhose, Motorradstiefel
Mofa
- Mindestalter 15 Jahre
- Prüfbescheinigung
- Höchstgeschwindigkeit 25 km / h
Klasse AM
- Mindestalter 15 Jahre
- 2-3 rädige Kleinkrafträder bis 50cm³
- 4-rädige Kraftfahrzeuge 45 km/h
- Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h
Klasse A1
- Mindestalter 16 Jahre
- Leichtkraftrad, ein- oder zweisitzig
- 3-rädige Kraftfahrzeuge bis 15 KW
- Krafträder bis 125 cm3
- Nicht mehr als 11 KW
- Klasse AM eingeschlossen
Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre
Aufstieg von A1 auf A2 möglich
- Klasse AM und A1 eingeschlossen
- Krafträder bis 35 kW
- Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,2 kw/kg
Klasse A
- Mindestalter Direkteinstieg 24 Jahre
- Aufstieg von A2 auf A möglich nach 2 Jahren
- Klasse AM, A1 und A2 eingeschlossen
Klasse B196
- Mindestalter 25 Jahre
- Schlüsselzahl 196
- Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von max. 11 KW zu führen
- Vorbesitz Klasse B (mindestens 5 Jahre)
- gültig nur in Deutschland


Klassen L & T
Klasse L
- Mindestalter 16 Jahre
- Nur Theorieprüfung
- a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km / h. Mit Anhänger dürfen sie aber nur mit max. 25 km / h gefahren werden.
- b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Geschwindigkeit von max. 25 km / h auch mit Anhängern.
Klasse T
Eingeschlossene Klassen AM, L
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h
- Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
- Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Voraussetzung:
- 16 Jahre: nur Zugmaschinen, die eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h haben
- 18 Jahre: Zugmaschinen und selbstfahrende Maschinen, die eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h haben

LKW-Klassen
Klasse C1
- Mindestalter 18 Jahren
- Kraftfahrzeuge bis 7500kg
Klasse C1E
- Mindestalter 18 Jahre
- Fahrzeugkombination bis 12 000kg
Klasse C
- Mindestalter 21 Jahre (ausnahme 18 Jahre bei Ausbildungsberuf)
- Klasse C1 eingeschlossen
Klasse CE
- Mindestalter 21 Jahre (ausnahme 18 Jahre bei Ausbildungsberuf)
- Klasse C1 eingeschlossen

Bus-Klassen
Klasse D1
- Mindestalter 21 Jahre (ausnahme 18 Jahre bei Ausbildungsberuf)
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen
- Länge nicht mehr als 8 Meter
Klasse D1E
- Mindestalter 21 Jahre (ausnahme 18 Jahre bei Ausbildungsberuf)
- Zugfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger schwerer als 750 kg
Klasse D
- Mindestalter 24 Jahre
- Ausnahmen zwischen 18. und 23. Lebensjahr möglich
Klasse DE
- Mindestalter 24 Jahre
- Ausnahmen zwischen 18. und 23. Lebensjahr möglich