Grundqualifikation / Beschleunigte Grundqualifikation
- Die Fahrerlaubnisklasse (C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE) sind nur mit der Berufskraftfahrerqualifikation und den Weiterbildung nach den Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (BKrFQG) für die gewerbliche Güter- bzw. Personenbeförderung verwendbar.
- Die Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedene Wege erwerben.
- Die Qualifikation (Schlüsselzahl 95) muss alle 5 Jahre eingetragen werden.
Erwerb durch Besitzstand
- Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis (2,3,C1,C1E,C,CE,D1, D1E,D,DE) vor dem Stichtag (01.01.1999) erworben haben genießen Besitzstand. Das heißt, die Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr gültig.
- Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis (2,3,C1,C1E,C,CE,D1, D1E,D,DE) vor den Stichtagen (Bus: 10.09.2008/LKW: 10.09.2009) erworben haben, genießen Besitzstand. Das heißt, diese Fahrer sind aus Sicht des Gesetzgebers bereits für ihren Tätigkeitsbereich (Güter- oder Personenverkehr) grundqualifiziert
Erwerb durch Berufsausbildung
- Der Fahrer macht eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung.
- Mindestalter bei Klasse C, CE, C1, C1E: 18 Jahre
Erwerb durch Grundqualifikation
- Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der IHK eine 7,5 stündige praktische und theoretische Prüfung ab (240 Minuten theoretische Prüfung, 120 Minuten Fahrprüfung, 30 Minuten prakt. Prüfungsteil, max. 60 Minuten kritische Situation).
- Dauer bei Umsteiger (Fahrer, die vom LKW auf Kraftomnibus wechseln und umgekehrt): 110 Minuten theoretische Prüfung, 60 Minuten Fahrprüfung, 30 Minuten prakt. Prüfungsteil, max. 30 Minuten kritische Situation
- Dauer bei Quereinsteiger: 170 Minuten theoretische Prüfung
- Für die Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen. Es ist kein Lehrgang erforderlich.
- Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
- Mindestalter bei Klasse C, CE, C1, C1E: 18 Jahre
Erwerb durch die beschleunigte Grundqualifikation
- Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden à 60 Minuten Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.
- Theoretische Prüfung: 2 Teile (Prüfungsfragen zum Ankreuzen, offene Prüfungsfragen)
- Dauer bei Umsteiger (Fahrer, die vom LKW auf Kraftomnibus wechseln und umgekehrt): 45 Minuten theoretische Prüfung
- Dauer bei Quereinsteiger: 60 Minuten theoretische Prüfung
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestes 50 % der Gesamtpunktzahl erreicht sind. Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
- Mindestalter bei Klasse C1, C1E: 18 Jahre
- Mindestalter bei Klasse C, CE: 21 Jahre
Ausbildungsinhalt bei beschleunigter Grundqualifikation 140 Stunden:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
Dauer der Ausbildung:
- Die Ausbildungsdauer beträgt 140 Stunden je 60 Minuten und wird wie folgt aufgeteilt:
- 130 Stunden = Theoretischer Teil
- 10 Stunden = Praktischer Teil
Inhalte des Theoretischen Teils jeweils 60 Minuten:
- 9 Stunden = Kinematische Kette
- 11 Stunden = Sicherheitstechnik und Technik
- 5 Stunden = Grundlagenkapitel Fahrphysik
- 14 Stunden = Sozialvorschriften
- 7 Stunden = Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- 4 Stunden = Kriminalität und illegale Einwanderer
- 7 Stunden = Gesundheitsschäden vorbeugen
- 10 Stunden = Körperliche und geistige Verfassung
- 11 Stunden = Verhalten in Notfällen
Spezialwissen LKW:
- 16 Stunden = Ladungssicherung
- 11 Stunden = Vorschriften im Güterverkehr
- 18 Stunden = Verhalten, das zu einem positiven Image für das Unternehmen beiträgt
- 7 Stunden = Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs
Spezialwissen BUS:
- 9 Stunden = Fahrgastsicherheit
- 7 Stunden = Sicherheit der Ladung
- 11 Stunden = Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
- 18 Stunden = Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- 7 Stunden = Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs
Ausbildungsinhalt bei beschleunigter Grundqualifikation 35 Stunden (Umsteiger):
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
Dauer der Ausbildung:
- Die Ausbildungsdauer beträgt 35 Stunde je 60 Minuten und wird wie folgt aufgeteilt:
- 32,5 Stunden = Theoretischer Teil
- 2,5 Stunden = Praktischer Teil
Inhalte des Theoretischen Teil je 60 Minuten Spezialwissen LKW:
- 12 Stunden = Ladungssicherung
- 7,5 Stunden = Vorschriften des Güterverkehrs
- 0,75 Stunden = Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- 7,5 Stunden = Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- 4 Stunden = Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs
Inhalte des Theoretischen Teil je 60 Minuten Spezialwissen BUS:
- 6,75 Stunden = Fahrgastsicherheit
- 5,25 Stunden = Sicherheit der Ladung
- 7,5 Stunden = Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
- 0,75 Stunden = Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- 0,75 Stunden = Einschätzung der Lage bei Notfällen
- 7,5 Stunden = Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- 4 Stunden = Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs