BKF Modul 3
Gefahrenwahrnehmung
Behandelte Inhalte gem. BKrFQG
- Dauer: 7 Stunden
- Schlüsselzahl 95
- Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht – Es gibt keine Prüfung
- Alle 5 Jahre
Gefahrenwahrnehmung
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
- 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere:
- Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage
- kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage
- bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung
- Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs
- Einsatz der Bremsanlage im Gefälle
- Verhalten bei Defekten,Verwendung von elektronischen und mechanischen Geräten wie elektronisches Stabilitätsprogramm (EPS)
- vorausschauende Notbremssysteme (AEBS)
- Antiblockiersysteme (ABS)
- Traktionskontrollsysteme (TCS) und Überwachungssysteme im Fahrzeug (IVMS) und andere zur Verwendung zugelassene Fahrerassistenz- oder Automatisierungssysteme
- 1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen, insbesondere:
- sich unterschiedlicher Straßen-, Verkehrs- und Witterungsbedingungen bewusst sein und sich daran anzupassen
- künftige Ereignisse vorhersehen
- ermessen, welche Vorkehrungen für eine Fahrt bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen getroffen werden müssen
- die Verwendung der damit verbundenen Sicherheitsausrüstung beherrschen und sich bewusst machen, wann eine Fahrt aufgrund extremer Witterungsbedingungen verschoben oder abgesagt werden muss
- sich an Verkehrsrisiken anpassen, einschließlich gefährlicher Verhaltensweisen im Verkehr oder Ablenkung beim Fahren (durch die Nutzung elektronischer Geräte, Nahrungs- und Getränkeaufnahme usw.)
- Gefahrensituationen erkennen, sich daran anpassen und den damit verbundenen Stress bewältigen, vor allem in Bezug auf Größe und Gewicht des Fahrzeugs und auf schwächere Verkehrsteilnehmer, beispielsweise Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Zweiräder, und mögliche Gefahrensituationen erkennen und korrekte Schlüsse ziehen, wie aus dieser potenziell gefährlichen Lage Situationen entstehen können, in denen Unfälle möglicherweise nicht mehr vermieden werden können, sowie Maßnahmen auswählen und durchführen, durch die die Sicherheitsabstände so erhöht werden, dass ein Unfall noch vermieden werden kann, falls die potenziellen Gefahren auftreten sollten
- 3.1 Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik:
- Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere:
- Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche
- Verkehrsunfallstatistiken
- Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen
- Menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen
- 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung,insbesondere:
- Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung
- Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann
- Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress
- grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit
- 3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage und Verhalten bei Notfällen:
- Einschätzung der Lage
- Vermeidung von Nachfolgeunfällen +Verständigung der Hilfskräfte
- Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe +Reaktion bei Brand
- Evakuierung der Mitfahrer des LKW bzw. der Fahrgäste des Busses
- Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste +Vorgehen bei Gewalttaten
- Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung