BKF Modul 2

Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber

Behandelte Inhalte gem. BKrFQG

  • Dauer: 7 Stunden
  • Schlüsselzahl 95
  • Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht – Es gibt keine Prüfung
  • Alle 5 Jahre

Anwendung der Vorschriften

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

  • 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr, insbesondere:
    • höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche
    • Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
    • Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird
    • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft oder Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere:
    • Beförderungsgenehmigungen
    • im Fahrzeug mitzuführende Dokumente
    • Fahrverbote für bestimmte Straßen & Straßenbenutzungsgebühren
    • Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung
    • Erstellen von Beförderungsdokumenten
    • Genehmigungen im internationalen Verkehr, & Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr)
    • Erstellen des internationalen Frachtbriefs & Überschreiten der Grenzen
    • Verkehrskommissionäre und besondere Begleitdokumente für die Güter